Geheimhaltungsvereinbarung

  1. Durch die Vermittlung von Gebbing Makelaardij prüft der/die Unterzeichner/in die Möglichkeit, Unternehmen und/oder Grundstücke aus dem vorgestellten Verkaufsportfolio zu übernehmen.
  2. Dem/Der Unterzeichner/in ist bekannt, dass die schriftlich und mündlich erteilten Informationen sowie die im Zusammenhang mit der Preisfindung oder anderweitig geführten Verhandlungen vertraulich sind und daher Dritten gegenüber der Geheimhaltung unterliegen.
  3. Der/Die Unterzeichner/in wird diese Geheimhaltungspflicht auch allen von ihm/ihr hinzuzuziehenden Partnern und/oder internen oder externen Beratern übertragen.
  4. Der/Die Unterzeichner/in wird die übermittelten Informationen nur für den Zweck einer möglichen Übernahme des vorgestellten Projekts verwenden. Er/Sie darf diese Informationen zu keinem Zeitpunkt dazu verwenden, dass die Interessen von Gebbing Makelaardij oder dem Eigentümer dadurch geschädigt werden können.
  5. Der/Die Unterzeichner/in verpflichtet sich, das Unternehmen, die Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Behörden sowie sonstige Dritte zum Zwecke der Informationsbeschaffung im Zusammenhang mit diesem Projekt nicht zu kontaktieren. Dieser Ausschluss tritt nicht ein, wenn eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens Gebbing Makelaardij vorliegt.
  6. Dem/Der Unterzeichner/in ist bekannt, dass bei einem Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung seitens Gebbing Makelaardij und/oder den Eigentümern rechtliche Schritte gegen den/der Unterzeichner/in eingeleitet werden können. Sämtliche dann anfallenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten trägt der/die Unterzeichner/in.
  7. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungen gelten nicht für diejenigen Informationen, die ohne Verschulden des/der Unterzeichners/Unterzeichnerin öffentlich bekannt werden oder sich schon zum Zeitpunkt der Übermittlung in Besitz des/der Unterzeichners/Unterzeichnerin befunden haben.
  8. Diese Geheimhaltungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.